Arbeitsdienst

Alle Mitglieder ab 18 Jahren haben einmal jährlich einen Arbeitsdienst von 6 Stunden zu leisten. Die Art der Arbeiten und die Dauer des Arbeitsdienstes sowie die Aufsichtspersonen werden von der Abteilungsleitung bestimmt. Per Aushang im Vorraum des Tennisheimes werden die zu erledigenden Arbeiten und die festgelegten Arbeitstage bzw. Termine bekannt gegeben. Ab dem Jahr 2019 beträgt der jährliche Betrag für den Arbeitsdienst 60 €, diese Summe wird am 1. Juni des jeweiligen Jahres abgebucht. Jede Arbeitsstunde wird mit 10 € entgolten. Bei Teilnahme bis 31.10. des Jahres wird der einbehaltene Betrag (oder anteilig bei weniger Stunden) erstattet.